Betriebliche Vorsorge

Betriebliche Vorsorge auf einen Blick

Beschreibung Sterne
Förderung Steuer- und Sozialabgabenvorteile Vier Sterne Blau-Grau
Besteuerung Leistungen voll besteuert (plus ggf. Sozialabgaben) Vier Sterne Blau-Grau
Flexibilität Vollauszahlung möglich Zwei Sterne Blau-Grau
Absicherung Hinterbliebene eingeschränkt vererbar drei sterne blau-grau
Mögliche Zusätze BU, EU und HZV drei sterne blau-grau
Mögliche Varianten Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, .. drei sterne blau-grau

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Einleitung

Wenn man über die betriebliche Vorsorge spricht, dreht es sich häufig um eine Entgeltumwandlung. Hierbei gibt es die Durchführungswege der Direktversicherung, Pensionskasse und des Pensionsfonds. Darüber hinaus zählen Unterstützungskassen und Direktzusagen zur betrieblichen Vorsorge.

Im Rahmen der betrieblichen Vorsorge können auch vermögenswirksame Leistungen eingebracht werden.

Förderung der betrieblichen Vorsorge

Von der betrieblichen Vorsorge können alle Arbeitnehmer profitieren, unabhängig davon ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, oder nicht. So können z.B. auch geringfügig beschäftigte und Mitglieder in einem berufständischen Versorgungswerk die betriebliche Vorsorge nutzen. Grundlage dafür ist § 3 Nr. 63 EStG.

Die Beiträge zur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds werden aus dem Bruttoeinkommen oder vom Arbeitgeber gezahlt und bleiben somit frei von Sozialabgaben und Steuern. Es können maximal 4 % der BBGgRV (West) pro Jahr eingezahlt werden, in 2013 also 2784 € (232 € monatlich). Sofern keine alte Zusage nach § 40b EStG vorliegt können darüber hinaus zusätzlich 1800 € steuerfrei (sozialabgabenpflichtig) in die Direktversicherung eingebracht werden.

  • Gefördert werden alle Arbeitnehmer
  • 2784 € sind sozialabgaben- und steuerfrei, 1800 € steuerfrei

Besteuerung Leistungen

Die Leistungen aus der betrieblichen Vorsorge sind voll Steuerpflichtig. Gezahlte Renten werden nachgelagert mit dem dann gültigen Steuersatz besteuert und unterliegen ggf. der Beitragspflicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Flexibilität

Außer eine lebenslangen Rente kann auch eine Kapitalauszahlung, bzw. Teilauszahlung vorgenommen werden.

  • Kapitalauszahlung ab 60. Lebensjahr (ggf. 62.)

Absicherung Hinterbliebene

Leistungen an Hinterbliebene können nur an folgende Personen erbracht werden:

  • Witwe / Witwer
  • ehemalige Ehegattin / Ehegatte
  • Kinder (mit Anspruch auf Kindergeld)
  • Lebensgefährt / Lebenspartner (gleichgeschlechtlich)

Bei Tod vor Rentenbeginn können, je nach Anbieter, die Beiträge zurückerstattet oder das Vertragsguthaben ausgezahlt werden. Bei Tod nach Rentenbeginn kann die Altersernte für die Dauer eine vereinbarten Rentengarantiezeit weiter gezahlt oder das restliche Kapital nach Abzug bereits gezahlter Renten erstattet werden.

Außerhalb der möglichen Hinterbliebenen darf nur ein angemessenes Sterbegeld gezahlt werden.

Mögliche Zusätze

Es können Absicherungen wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit eingeschlossen werden. Darüber hinaus kann die Hinterbliebenenversorgung verbessert werden.

  • Arbeitskraftabsicherung
  • Hinterbliebenversorgung

Mögliche Varianten

Die Wahl des Durchführungsweges von den Vorgaben des Arbeitgebers abhängig. Zwar besteht ein genereller Anspruch auf Entgeltumwandlung, doch kann der Arbeitgeber den Anbieter auswählen. Es gibt wie eingangs beschrieben fünf verschiedene Durchführungswege, wobei die Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse die bekanntesten sind. Unterstützungskasse und Direktzusage sind stark vom Arbeitgeber und Branche abhängig.

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