Privatvorsorge

Privatvorsorge auf einen Blick

Beschreibung Sterne
Förderung Geringfügig ansetzbar Ein Stern Blau-Grau2
Besteuerung Leistungen Günstige Ertragsanteilsbesteuerung Zwei Sterne Blau-Grau
Flexibilität Übertragbar, veräußerbar, beleihbar, vererbbar Vier Sterne Blau-Grau
Absicherung Hinterbliebene Frei gestaltbar Vier Sterne Blau-Grau
Mögliche Zusätze Frei wählbar Vier Sterne Blau-Grau
Mögliche Varianten Von kapitalbildenden Verträgen bis zur Risikoabsicherung Funf Sterne Blau-Grau

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Einleitung

Bei Verträgen in der 3. Schicht: Privatvorsorge handelt es sich Privatverträge, die während der Beitragszeit nicht gefördert werden. Werden Leistungen aus diesen Verträgen erst ab einem bestimmten Alter abgerufen (siehe unten: Besteuerung), werden sie steuerlich bevorteilt.

Da es sich um Privatverträge handelt, ist die Privatvorsorge sehr flexibel bei der Verwendung des gebundenen Kapitals, Wahl der Anlage und Absicherung.

Förderung der Privatvorsorge

Für Beiträge zur Privatvorsorge gibt es praktisch keine steuerliche Absetzbarkeit. Unter Umständen können im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen Beiträge zur Risikolebensversicherung, selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und Renten- sowie Lebensversicherung angesetzt werden. Allerdings werden diese Höchstbeträge (1.900 €, bzw. 2.800 €) fast immer durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft.

  • Keine nennenswerte Förderung

Besteuerung Leistungen

Bei Rentenzahlungen gilt die Ertragsanteilsbesteuerung. Wird eine Kapitalauszahlungen vorgenommen, dann fällt entweder Abgeltungssteuer (zzgl. Kirchensteuerung und Solidaritätszuschlag) an oder es kann unter bestimmten Voraussetzungen das günstigere Halbeinkünfteverfahren angewandt werden.

Bitte beachten: Es gibt Altvertragsregelungen bei einem Abschluss vor dem 1.1.2005. Wenn die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betragen hat, bleiben Auszahlungen aus diesen Verträgen steuerfrei.

  • Günstige Ertragsanteilsbesteuerung
  • Halbeinkünfteverfahren

Flexibilität

Verträge der Privatvorsorge sind übertragbar, veräußerbar, bleihbar und vererbbar. Darüber hinaus sind alle Anlageklassen möglich, von Garantieprodukten im klassischen Deckungsstock einer Versicherung bis zu rein fondsgebundenen Produkten.

In der Vergangenheit wurden häufig Fonds-Policen für die Immobilienfinanzierung eingesetzt. Aufgrund der Erfahrungen aus 2001 / 2008 und den hier stark eingebrochenen Policenwerten, akzeptieren viele Banken keine Fonds-Policen

  • Volle Flexibilität

Absicherung Hinterbliebene

Bei Tod vor Rentenbeginn

  • Beitragsrückgewähr
  • Einschluss Todesfallsumme
  • Auszahlung Deckungskapital, bzw. Fondsguthaben

Bei Tod nach Rentenbeginn

  • Auszahlung des Kapitals (abzüglich bereits gezahlter Renten)
  • Rentengarantiezeit

Mögliche Zusätze

In der Privaten Vorsorge kann eine Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Schwere Krankheiten Vorsorge, Unfallzusatzversicherung oder auch eine Witwen- und Waisenrente vereinbart werden.

  • Arbeitskraft- und Hinterbliebenenabsicherung
  • Risikoabsicherung

Mögliche Varianten

Im Bereich der Altersvorsorge gibt es die Renten– und die Lebensversicherung. Darüber hinaus zählen z.B. Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Risikolebensversicherungen hierzu.

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