Riester-Rente

Riester-Rente auf einen Blick

Beschreibung Sterne
Förderung Zulagen und Steuervorteile Vier Sterne Blau-Grau
Besteuerung Leistungen voll besteuert drei sterne blau-grau
Flexibilität Teilauszahlung und Immobilienerwerb/-tilgung Zwei Sterne Blau-Grau
Absicherung Hinterbliebene Eingeschränkt vererbar Zwei Sterne Blau-Grau
Mögliche Zusätze - Zwei Sterne Blau-Grau
Mögliche Varianten Wohn-Riester, Riester-Rentenversicherung, Riester-Fondssparplan drei sterne blau-grau

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Einleitung

Wenn man über die Riester-Rente spricht, dreht es sich um Verträge, die staatlich in Form von Zulagen und Steuervorteilen gefördert werden. Seit dem diese Förderung 2002 eingeführt wurde, haben Anbieter am Markt unterschiedlichste Produkte entwickelt. So gibt es die Riester-Rentenversicherungen, die Wohn-Riester, Riester-Darlehen und -Bausparverträge nur um ein paar zu nennen. Natürlich bewerben Versicherungen, Banken und Bausparkassen ihr jeweiliges Produkte als das vermeintlich beste.

Auf der anderen Seite stehen Riester-Produkte immer wieder im Rampenlicht durch Artikel des Verbraucherschutzes, Stiftung Warentest und auch durch prominente Studien. Dass deren Urteile eher kritisch ausfallen, überrascht nicht. Schließlich stehen gerade Versicherungen immer wieder in der Kritik, zu hohe und dazu noch versteckte Kosten in ihren Verträgen unterzubringen. An dieser Stelle möchten wir ein objektives Bewertung abgeben.

Förderung der Riester-Rente

Von der Riester-Förderung können alle Personen profitieren, die rentenversicherungspflichtig, verbeamtet oder in der Landwirtschaft tätig sind sowie deren Ehe- bzw. Lebenspartner (gleichgeschlechtlich).  Darüber hinaus gibt es noch weitere Personengruppen, die wir der Übersichtlichkeit halber nicht einzeln aufführen. Auf Grundlage des Beitrages werden a) Zulagen in den Vertrag gezahlt und ggf. b) Steuervorteile gewährt. Die optimale Förderung erhält man, wenn p.a. mindestens 4 % des Einkommens gespart werden, begrenzt auf die  – maximal 2100 € und minimal 60 €. Darüber hinaus gibt es Zulagen pro Kind und einen Berufseinsteigerbonus für unter 25 jährige.

Zulage
154 € Grundzulage
185 € Kinderzulage, wenn vor 2008 geboren
300 € Kinderzulage, wenn ab 2008 geboren
200 € Berufseinsteigerbonus, einmalig

Die Zulagen können in der Regel per Dauerzulagenantrag über den Anbieter bei der zentralen Zulagenstelle (ZfA) beantragt werden. Es gibt derzeit knapp 15 Million Riestersparer in Deutschland (2013), von denen ein Teil der Zulagen in den letzten Jahren allerdings von der ZfA zurückgefordert wurde, weil kein Antrag vorlag oder der Mindesteigenbeitrag unterschritten wurde. Es lohnt sich also an dieser Stelle beim Anbieter nachzufragen.

Um die Höhe der steuerlichen Förderung zu bestimmen kann man näherungsweise den Gesamtbeitrag mit dem individuellen Steuersatz multiplizieren und von dem Ergebnis die Zulagen abziehen. Deshalb kann sich eine Riester-Förderung sowohl für Personen mit, als auch ohne Kinder lohnen.

  • Gefördert wird ein bestimmter Personenkreis
  • Es werden Zulagen gezahlt und man erhält Steuervorteile
  • Die Zulagen müssen eigens beantragt werden (Dauerzulagenantrag)

Besteuerung Leistungen

Die Leistungen aus der Riester-Rente sind voll Steuerpflichtig. Gezahlte Renten fallen unter die nachgelagerte Besteuerung und werden mit dem dann gültigen Steuersatz besteuert.

Flexibilität

Eine Kapitalentnahme oder eine Kündigung einer Riester-Rente ist förderschädlich, das bedeutet, dass erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Es gibt nur bestimmte Möglichkeiten das Kapital zu entnehmen oder anderweitig zu nutzen. Zum einen können ab dem 60 Lebensjahr (62. für Verträge ab 2012) bis zu 30 % des Kapitals entnommen werden.  Darüber hinaus können 100 % des Vertragsguthabens während der Sparphase für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilien oder zu Beginn der Rentenphase für die Tilgung eines Immobiliendarlehens genutzt werden. Die Verwendung des Kapitals für Immobilien wird im Beitrag zur Wohn-Riester genauer erklärt.

  • Teilauszahlung ab 60. Lebensjahr (ggf. 62.)
  • Immobilienkauf
  • Immobilientilgung

Absicherung Hinterbliebene

Die Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, wenn:

  • eine Hinterbliebenenrente an den in gültiger Ehe lebenden Partner, Lebenspartner (gleichgeschlechtlich) oder  kindergeldberechtigte Kinder gezahlt werden (solange diese Kindergeld erhalten).
  • die Todesfallleistung in einen bestehenden oder neuen Vertrag des Ehepartners oder Lebenspartner (gleichgeschlechtlich) gezahlt werden.

Förderschädlich kann:

  • vor Rentenbeginn das Vertragsguthaben ausgezahlt werden.
  • nach Rentenbeginn eine Rentenzahlung bis zum Ende der Rentengarantiezeit erfolgen (falls vereinbart)

Mögliche Zusätze

Im Rahmen der Wohn-Riester sind verschiedene Kombinationen z.B. mit Bausparverträgen möglich. Mehr lesen Sie hier.

Mögliche Varianten

Bei der Wahl der Anlage der Riester-Rente gibt es nur die Vorgabe, dass ein Kapitalerhalt garantiert. Es haben sich am Markt die Varianten Wohn-RiesterRiester-Rentenversicherung, Riester-Fondssparplan etabliert.

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FAQ

Was passiert im Todesfall mit dem Kapital?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Ehe- bzw. Lebenspartner das Riester-Kapital in einen bestehenden oder neu abzuschließenden Vertrag übertragen lassen. Alternativ kann eine Hinterbliebenenrente oder Waisenrente gezahlt werden. Die Waisenrente ist auf den Zeitraum der Kindergeldförderung begrenzt.

Riester-Förderung während der Kindererziehungszeiten?

Grundsätzlich bleibt man auch während der Kindererziehungszeiten förderfähig. Wichtig ist, dass diese auch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden. Es kann durchaus sein, dass eine Person, die vorher nur mittelbar förderfähig war, nun unmittelbar förderfähig wird. Dann sollte auch der Mindesteigenbeitrag erbracht werden, damit die vollen Zulagen auch weiterhin in den Vertrag gezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage?

Bei verheirateten Paaren stehen die Zulagen stehen primär der Mutter zu. Auf Antrag kann die Zulage in den Vertrag des Vaters fließen. Die Kinderzulagen stehen ansonsten dem zu, der das Kindergeld beantragt hat. Wichtig: Wenn kein Kindergeldantrag gestellt wurde, aber ein Kinderfreibetrag sich hat eintragen lassen, erhält keine Kinderzulagen.

Noch keinen Zulagenantrag gestellt?

Das ist erstmal nicht schlimm. Die Zulagen können bis Ende des übernächsten Jahres beantragt werden.

Zulagen für Beamte?

Beim Dienstherren muss ein Beamter eine Einwilligungserklärung abgeben, damit die Daten der Besoldung an die ZfA übermittelt werden.

Ist ein Wechsel des Anbieters möglich?

Es gibt gesetzliche Regelungen, das das Kapital in einer Riester-Rente zu einem neuen Anbieter portiert werden kann. Dieser Anbieterwechsel ist in den meisten Fällen mit Nachteilen verbunden und sollte von einem Fachmann individuell geprüft werden.

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