Rürup-Rente

Rürup-Rente auf einen Blick

Beschreibung Sterne
Förderung Sonderausgaben bis 20.000€ (40.000€) drei sterne blau-grau
Besteuerung Leistungen Kohortenmodell, nachgelagert drei sterne blau-grau
Flexibilität Ausschließlich Leibrente Ein Stern Blau-Grau2
Absicherung Hinterbliebene Ehefrau, Kinder (falls Kindergeldberechtigt) Zwei Sterne Blau-Grau
Mögliche Zusätze BU und Hinterbliebenenzusatz drei sterne blau-grau
Mögliche Varianten Nur über Anlage Zwei Sterne Blau-Grau

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Förderung der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist als Altersvorsorgeaufwendung im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich begünstigt. Es können insgesamt 20.000 €, bzw. 40.000 € bei Verheirateten geltend gemacht werden. Dieser Gesamtbetrag schmälert sich um bereits geleistete Zahlungen in die 1. Schicht (z.B. deutsche Rentenversicherung und Versorgungswerke).

Abzugsfähig sind 60 % der gezahlten Beiträge in 2005, ansteigend in 2 %-Schritten auf 100 % in 2025. Dieser Betrag mindert sich um den steuerfreien Beitrag des Arbeitgebers.

Beispielrechnung bei einem Einkommen von 48.000 €
Angestellter Selbständiges Mitglied Versorgungswerk
Beiträge DRV / Versorgungswerk 9.072 € 9.072 €
Beiträge Basisrente 2.500 € 2.500 €
Gesamt in Schicht 1 11.572 € 11.572 €
76 % in 2013 8.795 € 8.795 €
DRV-Anteil Arbeitgeber 4.536 € 0 €
Abzugsfähiger Beitrag 4.259 € 8.795 €

Besteuerung Leistungen

Alle Rentenleistungen der Rürup-Rente (Leibrente, Hinterbliebenenrente und ggf. BU-Rente) werden nachgelagert besteuert gemäß Kohortenmodell. Die Besteuerung beginnt bei 50 % in 2005 und steigt in 2 %-Schritten bis auf 80 % in 2020 an. Danach steigt sie in 1 %-Schritten weiter auf 100 % in 2040.

  • Besteuerung nachgelagert
  • Steueranteil steigt bis 2040 auf 100 %

Flexibilität

Die Rürup-Rente wurde vom Gesetzgeber ähnlich der Deutschen Rentenversicherung konzipiert. Das bedeutet, dass eine Kapitalauszahlung ausschließlich in Form einer persönlichen Leibrente erfolgen kann. Generelle Vorgaben an die Rürup-Rente sind: Keine Beleihung, keine Veräußerung und keine Übertragung. Eine Rürup-Rente ist darüber hinaus auch nicht kündbar.

Ein Vorteil der Unflexibilität ist ein gewisser Insolvenzschutz. Auf das gebildete Vermögen kann nicht von Außen zugegriffen werden. Sehr wohl kann allerdings eine mögliche Rentenzahlung (falls in der Höhe ausreichend) teilweise gepfändet werden.

  • Keine Kapitalauszahlung
  • Insolvenzschutz

Absicherung Hinterbliebene

Auch die möglichen Empfänger für Hinterbliebenenleistungen sind bei der Rürup-Rente ähnlich eingeschränkt wie bei der DRV. So zählen als Bezugsberechtigte nur der in gültiger Ehe lebende Partner und die Kinder, sofern diese noch einen Anspruch auf Kindergeld oder einen steuerlichen Freibetrag haben.

Es muss nicht zwingend eine Todesfall-Leistung eingeschlossen sein, die meisten Versicherer bieten allerdings auch solche Varianten an. Je nach Anbieter und Tarif können bei Tod vor Rentenbeginn die gezahlten Beiträge erstattet oder das Vertragsguthaben ausgezahlt werden. Bei Tod nach Rentenbeginn kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden (für die eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird) oder es kann das, nach Abzug der bereits gezahlten Rente, vorhandene Kapital ausgezahlt werden.

  • Hinterbliebenenrente
  • Kapitalleistung

Mögliche Zusätze

In einer Rürup-Rente darf eine Berufsunfähigkeits-, eine Erwerbsunfähigkeits- und eine Hinterbliebenenzusatzversicherung eingeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist, dass mehr als 50 % des Gesamtbeitrages müssen in den Sparanteil fließen. Auf diese Weise können die enthaltenen Zusatzversicherungen steuerlich angesetzt werden (über bestehende, meist aber bereits ausgeschöpfte Freibeträge hinaus).

Für den Einschluss von Zusatzversicherungen gibt es gute Argumente dafür und dagegen. Mehr können Sie hier lesen.

  • Arbeitskraftabsicherung

Mögliche Varianten

Varianten gibt es nur bei der Wahl, wie der Sparanteil angelegt werden soll. So kann z.B. ein klassischer Deckungsstock, ein Hybrid-Modell oder eine reine Fonds-Anlage gewählt werden.

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