Entscheided nun der Europäische Gerichtshof über die Rettung des Euro?

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Investmentgesellschaft der ESI steht vor 847 Millionen Euro Verbindlichkeiten. Quelle:flickr.com/ images of money CC BY-SA 2.0 DE

Den Kurs, den die Europäische Zentralbank (EZB) im Zuge der Eurokrise an den Tag legt, ist umstritten. Kern der Kritik ist der in Aussicht gestellte Ankauf von Staatsanleihen, den der Chef der Bank, Mario Draghi, im Sommer 2012 angekündigte um ein Signal der Sicherheit an die Märkte zu senden.

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Nun befasst sich mit genau dieser geldpolitischen Aussage, dem „OMT-Programm“, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Zuvor hatten verschiedene Interessensträger beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, wobei das Verfahren nun zur Vorabentscheidung an die Luxemburger Richter weitergegeben wurde.

Eine Mehrheit der Richter befand das Vorgehen der EZB für rechtswidrig. So liest man in der Pressemitteilung, es sprächen „gewichtige Gründe dafür, dass er (die OMT-Ankündigung) über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt.“

Kritische Stimmen zum angekündigten OMT-Programm

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte zwei Tage mündlich über den Sachverhalt. Es äußerten sich unter anderem der ehemalige EZB-Direktor Jörg Asmussen und Wolfgang Schäuble für die Auslegung des Mandats und sahen die Richter als die falsche Stelle um solch eine Entscheidung zu treffen. Hingegen warfen der Bundesbankpräsident Jens Weidmann und der Münchner Professor Hans-Werner-Sinn der Bank vor, sie betreibe monetäre Staatsfinanzierung, was aufgrund des Mandats der EZB ausdrücklich verboten sei.

Die EZB hingegen stellt immer wieder heraus, dass es sich bei dem besagten Programm bis heute nur um eine Ankündigung handele und man sich in jedem Sinne innerhalb des Mandats bewege. Draghis bloße Ankündigung hatte aber in 2012 bewirkt, dass die Angst vor dem Zusammenbruch der Gemeinschaftswährung an den Finanzmärkten von einem auf den anderen Tag verschwand. Ganz gleich wie der Europäische Gerichtshof entscheidet, die Ankündigung hat seine Wirkung nicht verfehlt.

Quelle: Spiegel Online / FAZ / Focus

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