Unfallversicherung

Unfallversicherung auf einen Blick

Beschreibung
Was ist versichert Die finanziellen Folgen eines Unfalls
Gegen was ist es versichert? „Unfälle die von außen plötzlich und unfreiwillig auf den Körper einwirken und zu einer Gesundheitsschädigung führen"
Mitversicherte Leistungen Leistungen bei unfallbedingter Invalidität
Mögliche Einschlüsse „Unter anderem Todesfallleistungen Krankentage- und Gesungsgeld Bergungskosten kosmetische Operationen"

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Einleitung

Die Unfallversicherung schützt gegen die finanzielle Folgen eines Unfalls und zahlt eine Versicherungssumme um davon eine lebenslange Rente (Verdienstausfall) bzw. nötige Umbau und Umorganisierungskosten des Lebensalltags oder der Arbeit zu finanzieren.

Unfallversicherung – Was ist zu beachten?

In der gesetzlichen Unfallversicherung werden nur Unfall am Arbeitsplatz, auf den Weg dorthin oder auf dem Heimweg abgesichert. Da ein großer Teil aller Unfälle in der Freizeit geschehen, liegt das außerhalb des Geltungsbereiches. Ebenso sind Haus-frauen und -männer ohne sozialversicherungspflichtige Anstellung, Selbständige und Freiberufler ohne Versicherungsschutz.

Wichtig ist nicht nur die Höhe der Versicherungssumme, sondern auch die Gliedertaxe. Sie bestimmt die prozentuale Höhe, die bei Einschränkungen von Sinnesorganen oder des Körpers gezahlt wird. So sind z.B. viele Berufe stark eingeschränkt, wenn eine Hand oder ein Arm nicht mehr zu 100 % benutzt werden kann. Leistungsstarke Versicherer zahlen z.B. bei Verlust oder nur noch eingeschränkter Verwendung einer Hand oder der Stimme bis zu 100 % der Versicherungssumme.

Unfallversicherung – Schadensbeispiele

  • Beim Fußballspielen knickt ein Sportler um und reißt sich die Achillessehne. Es kommt zu einer Operation. Die Funktionsfähigkeit des Bein bliebt dauerhaft eingeschränkt.
  • Bei einem Motorradunfall verliert der Fahrer zwei Finger der rechten Hand. Entschädigt wird gemäß der Gliedertaxe für die entsprechenden Finger.

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