Abgeltungssteuer

Seit dem 1.1.2009 fällt werden Kapitaleinkünfte pauschal mit der Abgeltungssteuer von 25 %, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten.

Betroffen davon sind unter anderem die Erträge aus:

  • Dividenden
  • Zinserträge
  • Erträge aus Investmentfonds (falls steuerpflichtig)
  • Wertpapierverkäufe
  • Lebens- und Rentenversicherungen

Nicht betroffen sind Erträge aus Riester-Renten, Basisrenten und die Leistungen aus der betrieblichen Vorsorge. und unter bestimmten Voraussetzung auch bei privaten Vorsorgeverträgen. Es gibt darüber hinaus spezielle Regelungen für Wertpapiere, die vor 1.1.2009 gekauft wurden. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Mehr zu Ihren Finanzen lesen Sie in unseren Ratgebern im Download-Bereich.