Altersvorsorge

Altersvorsorge auf einen Blick

Rürup-Rente Riester-Rente Betriebliche Vorsorge Privatvorsorge
Förderung drei sterne blau-grau Vier Sterne Blau-Grau Vier Sterne Blau-Grau Ein Stern Blau-Grau2
Besteuerung Leistungen drei sterne blau-grau drei sterne blau-grau Vier Sterne Blau-Grau Zwei Sterne Blau-Grau
Flexibilität Ein Stern Blau-Grau2 Zwei Sterne Blau-Grau Zwei Sterne Blau-Grau Vier Sterne Blau-Grau
Absicherung Hinterbliebene Zwei Sterne Blau-Grau Zwei Sterne Blau-Grau drei sterne blau-grau Vier Sterne Blau-Grau
Mögliche Zusätze drei sterne blau-grau Zwei Sterne Blau-Grau drei sterne blau-grau Vier Sterne Blau-Grau
Mögliche Varianten Zwei Sterne Blau-Grau drei sterne blau-grau drei sterne blau-grau Funf Sterne Blau-Grau

3 Schichten-Modell der Altersvorsorge

Altersvorsorge umfasst alle Aufwendungen während des Erwerbslebens, die ein Vermögen im Alter bilden sollen. In Deutschland ist sie in drei Schichten unterteilt. Es gibt die Basisvorsorge, die Zusatzversorgung und die Privatvorsorge. In diese drei Kategorien ist alles eingegliedert, was zur Versorgung im Alter gezählt werden kann.

 1. Schicht: Basisvorsorge

Hier liegt die gesetzliche Rentenversicherung, die berufständischen Versorgungswerke, die Landwirtschaftliche Alterskasse und die private Basisrente (auch Rürup-Rente genannt). In dieser Schicht wird stets eine Leibrente gebildet, was bedeutet, dass gebildetes Kapital nur verrentet werden kann. Darüber hinaus sind die gebildeten Ansprüche nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar oder beleihbar, was u.a. Schutz vor Privatinsolvenz bietet. Die institutionelle und private Träger informieren ihre Versicherten in regelmäßigen Abständen. Wohl am bekanntesten sind die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die an Versicherte ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr versendet werden.

In diesem Schreiben ist auf auf Seite 1 von einem “ Zusätzlicher Vorsorgebedarf“ die Rede, da „[..] die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert[..]“. Diese Zeilen kann man als Aufruf verstehen, sich nicht auf die gesetzliche Rente als einziges Standbein zu verlassen. Ruft man sich Norbert Blüms viel zitierten Ausspruch „Die Renten sind sicher“ (1986) in Erinnerung, beginnt man sich zu fragen, was an den Renten sicher sein soll? Es scheint nur sicher zu sein, dass es sie geben wird, aber nicht, ob man sich für diese Rente noch etwas leisten kann.

Was macht die 1. Schicht aus? 

  • Beiträge werden steuerlich gefördert (progressiv)
  • Es wird eine persönliche Leibrente gebildet
  • Es ist keine Kapitalauszahlung möglich
  • Die gebildete Rente wird voll besteuert (progressiv)

 2. Schicht: Zusatzversorgung

Zu dieser Schicht zählt die Riester-Rente sowie die betriebliche Altersvorsorge. Von der Riester-Rente gibt es verschiedene Varianten (z.B. Wohn-Riester und Riester-Rentenversicherung) und es werden Förderungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen gezahlt. Die Beiträge zur betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit ihren bekanntesten Durchführungswegen, der Direktversicherung, der Pensionskasse und Pensionsfonds, werden gemäß § 3 Nr. 63 EStG direkt aus dem Bruttolohn steuerfrei abgeführt.

Die Verwendung des gebildeten Kapitals ist in der 2. Schicht freier. So können Riester-Guthaben teilweise ausgezahlt werden (Förder-unschädlich) oder für Immobilien eingesetzt werden. Gebildetes Kapital in einer bAV kann verrentet oder voll ausgezahlt werden.

Was macht die 2. Schicht aus?

  • Beiträge werden staatlich gefördert
  • Die Verwendung des Kapitals ist freier als in der 1. Schicht
  • Die Rente wird nachgelagert / voll besteuert

 3. Schicht: Privatvorsorge

Diese Privatvorsorge ist am flexibelsten. Es wird das Langlebigkeits- und Todesfallrisiko absichert. Das in den Verträgen gebundenes Kapital kann meist flexibel entnommen werden (vor Ablauf ist mit eventuellen Abschlägen zu rechnen), verrentet und vererbt werden. Darüber hinaus sind Verträge in der Privatvorsorge veräußerbar, beleihbar und übertragbar, weswegen am Finanzmarkt zum Teil die Kombination mit fremdgenutzten Immobilien empfohlen wird.

In der 3. Schicht findet sich auch

Was macht die 3. Schicht aus?

  • Es handelt sich um ungeförderte Verträge
  • Die Verwendung kann sehr flexibel gestaltet werden
  • Das gebildete Kapital kann verrentet oder ausgezahlt werden
  • Auszahlungen und Rentenzahlung sind teils steuerlich bevorteilt

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Mehr zu Ihren Finanzen lesen Sie in unseren Ratgebern im Download-Bereich.