Private Rentenversicherungen auf einen Blick
Dieser Artikel zur private Rentenversicherung ist eine kurze Erklärung zur Übersicht der Privatvorsorge (3.Schicht). Eine private Rentenversicherung sichert den Erlebensfall der versicherten Person ab. Sie zahlt eine lebenslange oder abgekürzte Leibrente ab Rentenbeginn, wobei dieser Beginn frei gewählt / bei Vertragsschluss festgelegt werden kann. Ab dem 60. Lebensjahr (62. Lebensjahr bei Vertragsschluss ab 2012) unterliegt eine Rentenzahlung der günstigen Ertragsanteilsbesteuerung, für Kapital(teil)entnahmen kann das Halbeinkünfteverfahren beantragt werden.
- kapitalbildende Personenversicherung
- Leistungen im Erlebensfall
Kniffe
- Häufig bestehen noch Alt-Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden. Diese kommen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zur Auszahlung.
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