Mit der Umsetzung haften Eigentümer und Geldgeber künftig für die Schieflage deutscher Banken und werden an einem möglichen Konkurs beteiligt. Steuergelder sollen nicht mehr fließen, nur noch Hilfen des ESM sind zu erwarten. Die Bankenunion sieht klare Regelungen zur Sanierung und Abwicklung vor, sie treten in Deutschland ein Jahr früher als vorgegeben in Kraft.
Das Bundeskabinett kommt dem geforderten Zeitplan zur Umsetzung der EU-Richtlinie ein Jahr zuvor. Das eigentlich erst für 2016 vorgesehene Gesetzespaket soll die Sanierung und Abwicklung von Banken regeln und hierfür eine eigene nationale Behörde schaffen. Mit ihr sollen Banken saniert und abgewickelt werden können, die Eingriffsrechte bei einem möglichen Konkurs sind weitreichend.
Zur Kasse gebeten werden im ersten Schritt die Eigentümer einer Bank, zum Großteil Aktionäre, um das insolvente Institut zu rekapitalisieren. Dann folgen die Gläubiger, also die Inhaber von Anleihen und sonstige Geldgeber. Unterstützung soll es in Zukunft dann nur noch durch die Gelder des gemeinsam gespeisten Euro-Rettungsfonds ESM geben, sofern alle anderen Register bereits gezogen wurden. Dieser wird laut Plan wird von 2016 an bis in acht Jahren über eine Bankenabgabe mit insgesamt 55 Milliarden Euro gefüllt.
Bankenunion mit „Bail-In“ Regeln
Diese „Bail-In“ Regeln treten nach EU-weit zum 01.01.2016 in Kraft. Neu ist auch, dass Geld direkt vom ESM an die Banken fließen darf, bisher waren nur indirekte Hilfen erlaubt. Durch diesen Zwischenschritt stieg allerdings die Staatsverschuldung und damit die Last für die öffentlichen Haushalte. Reformen werden für mögliche ESM Hilfen auch künftig an Reformauflagen geknüpft. Der ESM ersetzt in seinen Aufgaben damit den bisherigen Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin.
Quellen: Tagesschau / Handelsblat
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