
Im Prozess um die Pleite des Freizeitparks am Nürburgring wurde Ex-Finanzminister Infolf Deubel (SPD) nun zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monate einsitzen. Ihm folgen der Ex-Nürburgring-Chef und der Ring-Controller.

Nachdem die Richter in 14 Fällen die Untreue Deubels für erwiesen ansahen, folgten sie fast komplett den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verhängten eine Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Im Prozess um die in 2009 gescheiterte Privatfinanzierung des Ausbaus des Nürburgrings hatte der Ex-Finanzminister immer wieder seine Unschuld beteuert und über 200 Seiten an Verteidigungsschrift vorgetragen.
Letztlich kostete die gescheiterte Finanzierung den Staat rund 330 Millionen Euro und Deubels Rücktritt. Nach der Ansicht der Richter habe Deubel seine Kompetenzen als Finanzminister und Entscheidungsbefugnisse überschritten. So habe er öffentliche Mittel in ein privates Bauprojekt geleitet und Bürgschaften der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB) in ein ausfallgefährdete Unternehmen eingebracht.
Schwer wiegt auch der Vorwurf der Vertuschung. Zwar wird Deubel keine private Vorteilsnahme vorgeworfen, doch habe er zur Rettung des Projektes dem Hauptinvestor über eine stille Beteiligung Landesmittel zukommen lassen. Ein Sachverhalt der nur auf diese Weise bis zur eigentlichen Pleite verborgen bleiben konnte.
Das Scheitern eines Presitgeobjektes
Als das Prestigeobjekt scheiterte erhielt auf die Karriere von Ex-Minister Kurt Beck einen Knick. Dass dieser selbst nach 2009 noch an dem Projekt festhielt, feuerte die Kritik der CDU erst richtig an. Ein Anwalt eines Angeklagten war sogar der Meinung, dass Beck den Nürgburgring bereits 2010 hätte in die Insolvenz schicken müssen. Das wäre neun Monate vor der Wiederwahl aber fatal gewesen und wurde aus Opportunitätsgründen verschoben, so die Opposition.
Mit Deubel müssen auch der Ex-Nürburgring-Chef Walter Kafiz für zwei Jahre und der Ring-Controller für acht Monate ins Gefängnis. Die ehemalige Geschäftsführer der ISB sowie der der ISB-Tochter RIM wurden wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt und verwarnt. Bis das Urteil aber rechtskräftig wird kann Berufung eingelegt werden.
Quellen: Focus Online / Welt / Handelsblatt
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