Freihandelsabkommen liegt auf Eis

Quelle:flickr.com/ World Trade Organisation CC BY-SA 2.0 DE
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Der EU-Außenhandelskommissar Karel de Gucht kündigte an, dass es zu den umstrittenen Klauseln für Investitionsschutz in den kommenden Monaten öffentliche Befragungen geben wird. Solange werden die Freihandelsgespräche auf Eis gelegt.

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Zwar sollen in den weiteren Bereichen die Gespräch weiterlaufen, aber am Investitionsteil muss wohl nachgebessert werden. De Gucht sagte, dass die Texte zu den EU-Positionen veröffentlicht würden und dann kommentiert werden können. Bei dem Investitionsschutz geht es, so die allgemeine Auffassung, um ein Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ein Unternehmen einen Staat in einem nicht öffentlichen Prozess verklagen kann. Besonders die Art der bisherigen Gespräche hatte zu Vorwürfen der Intransparenz geführt – damit wird zumindest teilweise Schluss sein.

Der größte Vorteil würde laut Studien in der Schaffung von hunderttausenden Arbeitsplätzen liegen, was gleichen teils ein höheres Wachstum bedeute. Gerade nach solchen Wachstumsimpulsen sucht die EU und die USA um ihre Konjunktur wieder in Gang zu setzen. Viel könnte durch den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen, also z.B. eine Harmonisierung von Normen und Regulierungen, erreicht werden.

Ein Anlauf war 2007 bereits gescheitert, nachdem Georg W. Bush und die US-Agrarlobby sich quer stellten. Im Gespräch ist ein Freihandelsabkommen seit 1990 in Reaktion auf den Boom in vielen asiatischen Ländern. Und die Hürden für die eigentliche Ratifikation des Abkommens sind hoch. Denn das Abkommen muss zuvor vom US-Kongress, dem EU-Parlament und den einzelnen EU-Staaten angekommen werden. Doch hatten beide Seiten als Ziel angegeben, dass der Freihandelsdeal Ende 2014 weitgehend stehen soll. Ein ambitioniertes Ziel.

Verbraucherstandards auf dem Prüfstand

Dem Verbraucherschutz liegen vor allem die hohe Standards in Europa am Herzen, deshalb läuft er Sturm gegen eine mögliche Unterwanderung von EU-Regularien. In den Medien fand populär immer wieder das „Chlor-Hähnchen“ Erwähnung, ein Verfahren, dass in den USA legal, aber in der EU verboten ist.

Eine Senkung der Standards sei meist nicht nötig, so der Sprecher des EU-Handelskommissars, denn eine gegenseitige Anerkenntnis von Standards würde beispielsweise der Automobilindustrie doppelte Sicherheitstest ersparen. Zum einen gibt es in der EU eine strengere Aufsicht mit entsprechenden Vorschriften die Lebensmittel erfüllen müssen, zum anderen sieht die USA ihre Stärke in einem besseren Vorsorgeprinzip. So würde Produkte in Europa erst dann aus den Regalen genommen, wenn es bereits einen Skandal gebe. Ob solche Argumente dem Verbraucherschutz und über 20 NGO ausreichen um den Protest einzustellen, bleibt abzuwarten.

Quellen: Tagesschau / Spiegel Online / Wirtschaftswoche

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