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Erträge aus Renten und Lebensversicherungen der 3. Schicht werden bei Kapitalauszahlung pauschal mit der Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten.
Bei einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr (62. bei Abschluss nach dem 1.1.2012) und mehr als 12 Jahren Vertragslaufzeit ist das günstigere Halbeinkünfteverfahren möglich.
Betrag | |
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Kapitalauszahlung | 100.000 € |
Eigene Beiträge | 60.000 € |
Ertrag | 40.000 € |
Steuerpflichtig | 20.000 € |
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- halbeinkünfteverfahren rentenversicherung