HSH-Nordbank: Revision gegen Freispruch ehemaliger Vorstände

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Gewinne der Bundesbank fließen nach Berlin. Quelle:flickr.com/ Simon Cunningham CC BY-SA 2.0 DE

Laut dem Sprecher der Behörde Carsten Rinio sei man mit dem Urteil um die ehemaligen HSH-Nordbank nicht einverstanden. Auch die Bank selbst will Schadensersatzansprüche geltend machen.

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Die Staatsanwaltschaft geht gegen ehemalige HSH-Nordbank Vorstände vor. Quelle:flickr.com/ Simon Cunningham CC BY-SA 2.0 DE

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Carsten Rinio sagte, man könne das Urteil des Gerichts nicht unangefochten stehen lassen. Die Behörde hat nun Revision im Prozess um die früheren Vorstände der HSH-Nordbank um das damalige Vorstandsmitglied Dirk Jens Nonnenmacher eingelegt. Dieser war vom Verdacht auf schwere Untreue und Bilanzfälschung freigesprochen worden. Der Fall könnte nun dem Bundesgerichtshof zu einer Entscheidung vorgelegt werden.

Rinio sagte weiter, dass man die Einschätzung des Gerichts nicht teile, nachdem die Vorstände zwar ihre Pflichten verletzt hätten, man hieraus aber den Verdachtsfall auf Untreue belegen könne. Auch die HSH-Nordbank möchte – unabhängig vom Freispruch – Schadensersatz von den insgesamt sechs Vorständen erstreiten. Konkret geht es um das komplexe Kreditgeschäft „Omega 55“, bei dem die Vorstände im Jahr 2007 wissentlich zu große Risiken eingegangen seien. Die Angeklagten hatten, aus Sicht der Staatsanwaltschaft, sich nicht selbst bereichern wollen, sondern schlichtweg die Lage der Bank und deren Möglichkeiten überschätzt.

Quellen: Die Welt / Hamburger Abendblatt

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