Prokon meldet Insolvenz an – das Aus für den grünen Traum

Quelle:flickr.com/ Peter Heilmann CC BY-SA 2.0 DE
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Itzehoe – Der Windparkbetreiber Prokon meldete Insolvenz an, das teilte die Prokon Regenerative Energien GmbH am Mittwoch mit. Damit hat das Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet.

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Bereits vor einige Tagen hatte das Unternehmen bekannt gegeben, dass es in Schieflage geraten ist. Vor allem bei Kleinanlegern hatte das Prokon mit hohen Renditen geworben und Anteile in Form von Genussrechten ausgegeben. Vor dieser Art der Gewinnbeteiligung hatte der Verbraucherschutz bereits vor Jahren gewarnt, nun werden die insgesamt 1,4 Milliarden Euro der vielleicht Anleger verloren sein. Als Insolventverwalter tritt Dietmar Penzlin an.

Prokon gibt sich trotz Insolvenz optimistisch. Der Geschäftsbetrieb werde ohne Einschränkungen fortgeführt und Ansprechpartner blieben bestehen, allerdings gehen alle Entscheidungen der Geschäftsführung in Zukunft über Penzlins Tisch. Das Unternehmen ist davon überzeugt operativ gut aufgestellt zu sein und die Schieflage überstehen zu können. Es werde intensiv daran gearbeitet, die „Zukunftsfähigkeit Prokons zu sichern“.

Eine zulässige Warnung ohne Wirkung

Wir hatten am bereits über das Schreiben berichtet, dass Prokon am 10.4.2014 an seine Genussrechtsinhaber versandte. Das Amtsgericht erklärte dieses für zulässig, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hatte und es beanstanden wollte. In besagten Schreiben warnte der Windparkbetreiber die Anleger davor, Geld vorzeitig abzuziehen und so zur Insolvenz des Unternehmens beizutragen. Es wurde auch dazu aufgefordert bereits erteilte Kündigungen zurück zu ziehen und sich zu verpflichten, kein weiteres Kapital abzuziehen.

Das Gericht urteilte, dass es zulässig sei, wenn ein Unternehmen seinen Anleger vor Auge führt, welche möglichen Folgen das massenhafte Abziehen von Genussrechtskapital für das laufende Geschäft haben könnte. Die Warnung von Prokon blieb ohne Wirkung und dem eigenwillige Windparkbetreiber blieb nur der Gang zum Amtsgericht.

Quellen: Focus Online / n-tv / Spiegel Online

 

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