Rolle rückwärts: Die Abgeltungssteuer könnte wieder entfallen

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Investmentgesellschaft der ESI steht vor 847 Millionen Euro Verbindlichkeiten. Quelle:flickr.com/ images of money CC BY-SA 2.0 DE

Das neue Abkommen über automatischen Steuer-Informationsaustausch könnte der Abgeltungssteuer ihre Berechtigung entziehen. Eine Abschaffung würde für Besserverdiener eine Steuererhöhung bedeuten und das wird im Koalitionsvertrag ausgeschlossen.

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Die Abgeltungssteuer ersetze und vereinfachte bestehende Regelungen. Quelle:flickr.com/ images of money CC BY-SA 2.0 DE

Vor nun fast genau fünf Jahre hat die Abgeltungssteuer die damaligen Regelungen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften erstetzt. Es sollte ein vereinfachtes Verfahren werden, das darüber hinaus Anreize schafft in Steueroasen geparktes Geld nach Deutschland zu übertragen. Doch das internationale OECD-Abkommen zum automatischen Steuer-Informationsaustausch findet immer mehr Unterstützer, selbst die Schweiz und Luxemburg. Viele Politiker sehen nun die Berechtigung der Abgeltungssteuer auf der Kippe.

Einkünfte aus Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen werden mit der einmalig erhobenen Steuer abgegolten. Für Sparer wird ein Anteil von 25 Prozent des Gewinns an den Fiskus fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Vereinfachend wird diese Pauschale direkt von dem betreffenden Bankinstitut abgeführt, der Kunde kann nur mit einem Freistellungsauftrag dem verbliebenen Sparerfreibetrag von 801 € im Jahr Rechnung tragen (1602 bei Verheirateten).

Zurück ins Jahr 2008

Zuvor mussten Erträge aus Kapitalanlagen mit dem gültigen Einkommenssteuersatz versteuert werden, was in der Spitze 42 bis 45 Prozent betragen kann. Auch die Möglichkeit Gewinne und Verluste mit einander verrechnen zu können, wurde in 2009 eingeschränkt. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte, die “ Grundlage für die Abgeltungsteuer ist entfallen“ und ihr Fortbestehen sei „hochgradig ungerecht“. Faktisch bedeutet das Festhalten an der Abgeltungssteuer eine Entlastung für Menschen mit hohen Kapitalvermögen.

Die Pläne zur Abschaffung der Abgeltungssteuer könnten aber an den Koalitionsverträgen scheitern. CDU, CSU und SPD hatten sich darauf verständigt, dass es in dieser Legislaturperiode keine Steuererhöhungen geben wird. Die Rückkehr zur vorigen Regelungen würde für Gutverdiener aber genau das bedeuten. Darüber hinaus sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder, dass die Individualversteuerung wieder einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. „Zudem war schon damals unsicher, ob dieses Kontenabrufverfahren wirklich verfassungskonform ist“, so Söder.

Quellen: Süddeutsche / Die Welt

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