Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung auf einen Blick

Beschreibung
Was ist versichert „Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden“
Gegen was ist es versichert? „Gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter (Ersatz berechtigter Ansprüche) z.B. aus Streu- und Räumpflicht Sport als Fußgänger / Fahrradfahrer Besitzer von von zahmen Haustieren (Kaninchen Katzen etc.)"
Mitversicherte Leistungen „Prüfung der Rechtslage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche"
Mögliche Einschlüsse „Unter anderem Schlüsselverlust Ehrenamt Öltank Forderungsausfall Photovoltaik Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen deliktunfähige Kinder"

Zurück zur Übersicht Sachversicherung ->

Einleitung

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, Entschädigung und ggf. Abwehr von gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter. Sie erfüllt hiermit eine passive Rechtsschutzfunktion. Die Versicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit (aber nicht vorsätzlichen Schäden).

Privathaftpflichtversicherung – Was ist zu beachten?

Die Versicherungssumme sollte bei Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio € betragen, die Entschädigungssumme bei Vermögensschäden ist meist deutlich geringer sein.

Es sollte in jedem Fall das individuelle Risiko geprüft werden. So kann z.B. eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem leistungsstarken Tarif eingeschlossen werden – bei einem meist geringen Mehraufwand.

Privathaftpflichtversicherung – Schadensbeispiele

  • Beim Kehren der Straße vor dem eigenen Haus fällt ein Besen vor einen Radfahrer. Dieser stürzt und bricht sich seinen Arm. Schmerzensgeld und Fahrradreparatur werden von der Privathaftpflicht übernommen.
  • Ein Büroschlüssel kommt aus Unachtsamkeit abhanden. Da der Verlust beruflicher Schlüssel mitversichert ist, werden die Kosten für eine neue Schließanlage und neue Schlüssel für die gesamte Belegschaft übernommen.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Mehr zu Ihren Finanzen lesen Sie in unseren Ratgebern im Download-Bereich.