Versicherungskunden erhalten weniger Bewertungsreserven

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Investmentgesellschaft der ESI steht vor 847 Millionen Euro Verbindlichkeiten. Quelle:flickr.com/ images of money CC BY-SA 2.0 DE

Berlin – Gleich zwei Pläne für die umgestaltung von Lebensversicherungen liegen auf dem Tisch. Zum einen soll eine Gesetzesreform Versicherungskunden um die Beteiligung an Bewertungsreserven bringen, zum anderen wird der Garantiezins erneut gesenkt.

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Bewertungsreserven der Kunden könnten wegfallen Quelle:flickr.com/ images of money CC BY-SA 2.0 DE

Wenn es nach der Versicherungsbranche geht, soll in der anhaltenden Niedrigzinsphase die Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven wegfallen. Das bedeutet weniger Leistungen bei Ablauf oder Kündigung eines Lebensversicherung-Vertrags. Im Moment laufen in der Bundesregierung die Vorbereitungen um den Vorschlag umzusetzen, was das Bundesfinanzministerium bestätigte.

Die derzeitige Regelung schreibt es Versicherungsunternehmen vor, Kunden an der Hälfte der Bewertungsreserven teilhaben zu lassen. Was bedeutet Bewertungsreserven? Vereinfacht ausgedrückt meint es die Differenz aus dem aktuellen Marktwert und dem ursprünglichen Kaufpreis eines Wertpapiers. Im Jahr 2013 hatten Lebensversicherer in Deutschland 63 Milliarden solcher Reserven in den Büchern.

Weshalb argumentieren nun die Versicherungsunternehmen und allen voran der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Alexander Erdland, dass eine Auszahlung der Bewertungsreserven zum jetzigen Zeitpunkt ungerecht sei? Es ist so, dass die Unternehmen Gelder langfristig anlegen, unter anderem in langlaufende Anleihen. Diese Papiere wurden vor fünf bis zwölf Jahren gekauft und werfen noch vergleichweise hohe Zinsen ab. Als sichere Anlage macht sie das sehr begehrt, sie steigen also im Preis.

Ungerecht wird es, wenn ein Versichertenkollektiv in solchen Papieren investiert ist und 1 von 20 in den Genuss von übermäßig hohen Bewertungsreserven kommt. Und das obwohl die Unternehmen die Reserven eigentlich über die Gesamtheit der Versicherten verteilen müsste um einen Ausgleich zu schaffen. Sollten die Zinsen wieder steigen, würden nach dem aktuellen Reformbemühungen, auch wieder die alten Regelungen greifen.

Garantiezins soll wieder gesenkt werden

Wenn es nach der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) geht, soll der Garantiezins wieder gesenkt werden. Aufgrund der niedrigen Zinsen sollen nun aus den 1,75 Prozent nur noch 1,25 Prozent werden. Das Bundesfinanzministerium richtet sich meist nach den Empfehlungen der Aktuare und legt in Abstimmung mit der BaFin den Zinssatz neu fest. Erst in 2012 wurde der Zins von 2,25 Prozent auf den aktuellen Wert angepasst.

Hohe Garantiezinsen machen es Versicherungen schwer, die nötigen Renditen für ihre Kunden zu erwirtschaften. Als eine der Komponenten einer Versicherung, betrifft die geplante Änderung nur Neuverträge. Nach Angaben des deutschen Branchenverbands GDV sei eine Änderung zum 1.1.2015 aber wohl überstürzt.

Quellen: Süddeutsche / Tagesschau / Spiegel-Online

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