Wirtschaft: Rechnen Krankenhäuser 2,3 Milliarden Euro zuviel ab?

Quelle:flickr.com/ digital cat CC BY-SA 2.0 DE
Krankenhäuser könnten 2,3 Milliarden Euro zuviel abrechnen. Quelle:flickr.com/ digital cat CC BY-SA 2.0 DE

Bei Abrechnungen mit einem Volumen von 66 Milliarden Euro soll jede zweite Rechnung falsch sein. Der GKV-Spitzenverband errechnet eine möglich Beitragssenkung von 0,2 Punkte auf 15,3 Prozent. Die Verteilung von Sanktionen zu Gunsten der 2000 Krankenhäuser schaffe wenig Anreize, eine mögliche Einigung scheiterte.

Quelle:flickr.com/ digital cat CC BY-SA 2.0 DE
Krankenhäuser könnten 2,3 Milliarden Euro zu viel abrechnen. Quelle:flickr.com/ digital cat CC BY-SA 2.0 DE

Berlin – Laut des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen soll mehr als jede zweite Abrechnung eines deutschen Krankenhauses fehlerhaft sein und den Beitragszahlern jährlich ein Schaden von rund 2,3 Milliarden Euro entstehen. Nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ fanden sich bei einer stichprobenartigen Prüfung von Rechnungen aus 2012 auf rund 53 % aller Abrechnungen Leistungen, die nur teilweise oder auch gar nicht erbracht wurden. Auch die aktuellen Zahlen für 2013 lassen nicht optimistisch blicken. Die Quote lag hier nun im dritten Jahr in Folge über 50 Prozent.

Bei einem Volumen von 66 Milliarden Euro können laut Spitzenverband nicht alle Rechnungen überprüft werden. Also werden in einem ersten Schritt die auffälligsten Abrechnungen gefiltert, auf denen zum Beispiel ein zu langer Krankenhausaufenthalt für die Schwere der Erkrankung abgerechnet wurde. Das sind rund 12 Prozent aller Abrechnungen, von denen die Hälfte falsch sei, laut Verbandssprecher Florian Lanz.

Kritik am Prüfungsverfahren des GKV-Spitzenverbands

Zum einen kam der GKV-Spitzenverband in einer ersten Schätzung auf eine Schadenshöhe für 2012 von 1,5 Milliarden Euro, der Bundesrechnungshof dagegen auf 850 Millionen Euro. Darüber hinaus kritisiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKB), dass die vorgenommene Prüfung der Abrechnungen einer Vorauswahl unterliege, schließlich würden nur die auffälligen Rechnungen geprüft. Das Ergebnis könne nicht einfach auf alle Abrechnungen hochgerechnet werden.

Die Krankenkassen halten dagegen, dass die derzeitigen Kapazitäten es nicht zuließen, alle auffälligen Rechnungen zu prüfen. Gesetzlich sei man dazu verpflichtet gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sicherzustellen, dass korrekt abgerechnet werde. Mit den aktuellen Kapazitäten könne man allerdings bei weitem nicht allen Abrechnungen nachgehen, die als auffällig eingestuft werden.

Ein ungleiches Verhältnis schafft wenig Anreize für Krankenhäuser

Unmut über die aktuelle Situation schafft auch die bestehende Regelung zu möglichen Sanktionen. Denn ist eine Falschabrechnung bestätigt, so muss das Krankenhaus den zuviel erhaltenen Betrag zurückerstatten. Im umgekehrten Fall muss die Krankenkasse allerdings eine Pauschale von 300 Euro an das Krankenhaus zahlen. Dies schaffe laut GKV-Spitzenverband wenig Anreize für Krankenhäuser und Kliniken richtig abzurechnen.

Eine Veränderung der aktuellen Situation war bereits in 2012 angestrebt, scheiterte im Bundestag aber an dem Widerstand der FDP. In der großen Koalition gibt es zumindest derzeit keine Pläne, sich dem Thema anzunehmen.

Quellen: FR / Die Welt / Spiegel Online

Ersten Kommentar schreiben

Antworten